
Jeder Betreiber eines Spielplatzes unterliegt der Verkehrssicherungspflicht, diese bezieht sich darauf das sicherzustellen ist, dass ein Spielplatz keine Gefahren oder Schäden für Nutzer und Nutzerinnen birgt. Zur Vermeidung von Unfällen muss der Betreiber sicherstellen, dass ein geeigneter Inspektionsplan für jeden Spielplatz erstellt und eingehalten wird. Dazu gehören unteranderem regelmäßige Kontrollen der Spielplatzgeräte und deren Umgebung.
Inspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, in Folge von normaler Benutzung, Vandalismus oder Witterungseinflüssen. Die Häufigkeit dieser Inspektion wird vom Betreiber in Abhängigkeit der Nutzung festgelegt.
Beinhaltet die Visuelle Routine-Inspektion und die Prüfung der Funktionsfähigkeit der Geräte und deren Verschleißteile. Diese Inspektion muss alle 1 bis 3 Monate oder nach den Zeitangaben des Herstellers durchgeführt werden.
Inspektion zur Feststellung des allgemeinen Sicherheitsniveaus von Geräten, Fundamenten und Spielebenen. Detaillierte Ausführung der Visuellen Routine-Inspektion im engen Zusammenspiel mit der Operativen Inspektion.
Diese Inspektion wird vor Eröffnung eines Spielplatzes oder nach Umbau einzelner Spielgeräte durchgeführt. Sie dient dazu das Sicherheitsniveau der Geräte und ihrer Umgebung zu beurteilen.
Tim Freise
Fachkraft für Spielplatzsicherheit
Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161
Registriernummer: QSP-DEKRA-00116
Spielplatzservice Freise GbR
Email: tim.freise@outlook.de